Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute befassen wir uns 3 lehrreichen und aktuellen Entscheidungen des BGH zu den Mordmerkmalen des § 211 StGB
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 2 interessanten Entscheidungen des BGH zu den Mordmerkmalen bei § 211 StGB.
Zur 3. Gruppe der Mordmerkmale gem. § 211 StGB gehören die Verdeckungs- und die Ermöglichungsabsicht. In beiden Fällen handelt der Täter im Hinblick auf "eine andere Straftat", die er zu ermöglichen oder zu verdecken beabsichtigt.
Während man sich in der juristischen Ausbildung häufig mit der Verdeckungsabsicht auseinandersetzt, wird die Ermöglichungsabsicht zumeist vernächlässigt. Dies möchten wir mit der Besprechung einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 heute einmal ändern.
Erst jüngst (01.12.2015) wurden die Eltern eines 19 jährigen Mädchens vom LG Darmstadt wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Die Tochter soll sexuelle Kontakte zu Ihrem Freund gehabt haben, ohne mit ihm verlobt gewesen zu sein. Für die aus Pakistan stammenden, strengreligiösen, muslimischen Eltern sollte die Tötung die "Familienehre" wieder herstellen. Nun stellt sich bei den sog. "Ehrenmorden" regelmäßig die Frage, auf wessen Wertvorstellungen bei der Bewertung der Niedrigkeit abzustellen ist. Der BGH hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit diesem Thema beschäftigt.
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